Vereinshistorie
Im Zentrum der Lausitz war bereits bis in die 1920er Jahre ein Anwaltverein aktiv. Die damaligen politischen Verhältnisse haben jedoch zu einer Beendigung der Vereinsaktivitäten geführt.
Nur kurze Zeit nach der politischen Wende und vor der Deutschen Wiedervereinigung, wurde der Anwaltverein erneut gegründet. Und zwar am 07. März 1990. Damals gehörten dem Verein ca. 35 Mitglieder an.
Derzeit verfügt der Verein über 82 Mitglieder (Stand: 01/22).
Der Cottbuser Anwaltverein e.V. gehört dem Deutschen Anwaltverein (DAV) als Dachorganisation sowie dessen Brandenburgischen Landesverband an.
Aktivitäten
Ausweichlich seiner Satzung verfolgt der Verein den Zweck, die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der im Bezirk des Landgerichts Cottbus ansässigen Rechtsanwaltschaft zu wahren, zu pflegen und zu fördern.
Das geschieht einerseits mittels umfangreicher Kontakte zu den örtlichen Justizbehörden, zum Deutschen Anwaltverein sowie zur Hans-Soldan-Stiftung einschließlich weiterer der Anwaltschaft nahestehender Dienstleister. Andererseits liegt der Schwerpunkt bei der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, welche in der Region für die Mitglieder und deren Kanzleiangestellte organisiert werden. Zudem wird das gesellige Zusammensein gepflegt, wobei u.a. in unregelmäßigen Abständen ein Sommerfest, Tanzabend o.ä. stattfindet.
Des weiteren bietet der Verein seinen Mitgliedern all die Vorteile, welche der DAV seinen Mitgliedern bietet.
Vorstand/Geschäftsstelle
derzeit amtierender Vorstand:
- Rechtsanwalt Thomas Schulz (Vorstandvorsitzender)
- Rechtsanwalt Alexander Kuntzsch (Stellvertreter)
- Rechtsanwältin Diana Timpe (Schatzmeisterin)
- Rechtsanwältin Aline Dreßler
- Rechtsanwalt Stephan Magister
- Rechtsanwältin Stefanie Münch
Die Geschäftsstelle befindet sich in der Kanzlei des Vorsitzenden:
Marienstraße 18
03046 CottbusTel.: 0355 20855
Fax: 0355 20857
E-Mail: info@cottbuser-anwaltverein.de
Die Geschäftstelle ist werkstags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 300,00 € im Jahr.
Auf Antrag wird für nicht länger als zwei Jahre neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen für 2 Jahre ein reduzierter Jahresbeitrag von 50,00 € gewährt.
PDF-Dokumente zum herunterladen: Satzung, Beitragsordnung und Beitrittsantrag