Beitragsordnung des Cottbuser Anwaltverein e.V.

 

Basierend auf den §§ 2 Abs. 3 und 8 Abs. 1 der Vereinssatzung gilt nachfolgende Beitragsordnung:

§ 1

Jahresbeitrag

1.) Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 300,-- Euro.

2.) Der Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt 150,-- Euro.

3.) Der Jahresbeitrag für Mitglieder mit einer Anwalts-Erstzulassung, welche nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, beträgt 50,00 €, wenn die Beitragsermäßigung im Zusammenhang mit der Beitrittserklärung beantragt wird. Die Beitragsermässigung währt zwei Jahre jeweils bis zur Mitte oder bis zum Ende des auf den Beitritt folgenden übernächsten Jahres.

4.) Soweit erforderlich, können Umlagen zur Finanzierung von Sonderbedarf erhoben wer-den.

§ 2

Zahlungsweise

1.) Durch die Mitglieder ist an den Verein ein Jahresbeitrag zu zahlen. Und zwar in vier gleichen Raten im Voraus zu jedem 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. eines jeden Jahres.

2.) Die Beitragszahlungen sollen mittels Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen.

§ 3

Anteiliger Jahresbeitrag

Tritt ein Mitglied im laufenden Geschäftsjahr bei, so ist für das restliche Geschäftsjahr ein anteiliger Jahresbeitrag zu zahlen, wobei der Zeitraum ab dem Ersten des dem Aufnahmebeschluß folgenden Monats maßgeblich ist.

§ 4

Aufnahmegebühr

Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 10,-- Euro, welche nach dem Aufnahmebeschluß des Vereinsvorstandes fällig ist und welche innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung des Vorstandes über die Aufnahme an den Verein zu zahlen ist.

§ 5

Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Sie wurde zuletzt am 13.03.2009 geändert.



Beitragsordnung
Beitragsordnung per 13.03.2009.doc
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